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Im Landtag

Die SPD-Fraktion

Bei der Landtagswahl am 27. September 2009 wurde die SPD zum fünften Mal in Folge stärkste Partei und stellt mit 31 Abgeordneten die größte Fraktion im Brandenburger Landtag. Unsere Fraktion ist eine gute Mischung aus „alten Hasen“ und „Neulingen“. Damit ist frischer Wind genauso garantiert wie Kontinuität in der parlamentarischen Arbeit. Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von Abgeordneten derselben Partei in einem Parlament. Das Wort „Fraktion“ stammt übrigens vom lateinischen „frangere“, das „etwas zerbrechen“ bedeutet. Gut beschrieben wird es als „Bruch-Teil eines Ganzen“, denn die Fraktion stellt genau einen Teil des Parlaments dar.

Für eine mehrheitsfähige und stabile Regierung hat die SPD mit der Linkspartei eine Koalition gebildet. Insgesamt verfügt die rot-rote Koalition über 56 der 88 Parlamentssitze. Das höchste Entscheidungsgremium der Fraktion ist die Fraktionsversammlung – quasi die Vollversammlung der SPD-Abgeordneten. Hier werden die wichtigsten politischen Fragen diskutiert und es wird in der Regel eine gemeinsame Position abgestimmt. Die Fraktion tagt jeden Dienstag um 9:30 Uhr. Bei Bedarf werden natürlich auch zusätzliche Fraktionssitzungen angesetzt.

An den Fraktionssitzungen nehmen auch der Ministerpräsident und die Minister der SPD teil. Neben Ministerpräsident Matthias Platzeck gehören Innenminister Dr. Dietmar Woidke, Arbeits- und Sozialminister Günter Baaske, Infrastruktur- und Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger und Bildungsministerin Dr. Martina Münch zu diesem Kreis. Auch der Chef der Staatskanzlei, Albrecht Gerber, nimmt an den Fraktionssitzungen teil.

Zu Beginn und in der Mitte der Wahlperiode wählt die Fraktion ihren Vorstand. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sind gleichzeitig die Vorsitzenden der fünf Arbeitskreise. Damit ist sichergestellt, dass die verschiedenen Bereiche der Politik im Vorstand eine Stimme haben.


Die Arbeitskreise

Nehmen wir ein Beispiel:
Kleine und mittlere Unternehmen haben Schwierigkeiten, Kredite bei privaten Banken zu bekommen. Sie brauchen oft aber Geld, um wichtige Investitionen tätigen zu können.

Die Idee ist geboren:
Wir brauchen ein Kreditprogramm speziell für diese kleinen Unternehmen. Doch wie soll das Programm genau aussehen und wie soll es umgesetzt werden? Diese Detailfragen werden in den fraktionsinternen Arbeitskreisen besprochen, bei unserem Beispiel ist es der Arbeitskreis Wirtschaft und Finanzen.

Insgesamt hat die SPD-Fraktion fünf Arbeitskreise. Ihre Aufgabenteilung entspricht den Zuständigkeiten der Ministerien, wobei sich vier Arbeitskreise jeweils zwei Ministerien „teilen“. Geleitet werden die Arbeitskreise von den jeweiligen Vorsitzenden. Jedem Arbeitskreis sind ein oder zwei wissenschaftliche  Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zugeordnet. Sie bereiten die Sitzungen vor, beraten die Abgeordneten und sind verantwortlich für die kontinuierliche Betreuung des Arbeitskreises.

Zurück zum Beispiel, unserem Kreditprogramm.
Der Arbeitskreis berät, diskutiert, zieht externe Fachleute hinzu und schließlich wird in enger Abstimmung mit dem Koalitionspartner ein Antrag formuliert. Nachdem der Arbeitskreis den Antrag beschlossen hat und er vom Fraktionsvorstand beraten wurde, wird er auf die Tagesordnung der Fraktionssitzung genommen.

Vielleicht haben Fachpolitiker aus anderen Bereichen noch Verbesserungen oder Ergänzungen? Oder sind sie vielleicht sogar vollkommen dagegen?

Die Fraktion hat entschieden:
Wir wollen ein Kreditprogramm für kleine und mittlere Unternehmen. Der Antrag des Arbeitskreises wird angenommen. Jetzt beginnt die eigentliche parlamentarische Beratung mit den anderen Fraktionen.Zunächst wird unser Antrag in 1. Lesung ins Plenum eingebracht, dort debattiert und dann in die Fachausschüsse überwiesen. Zuständig ist bei unserem Beispiel in erster Linie der Wirtschaftsausschuss – in der Politik sagt man federführend. Inzwischen ist das Kreditprogramm längst beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen können damit leichter Kredite bekommen.


Die Ausschüsse

In den Ausschüssen findet die spezialisierte Arbeit statt. Insgesamt hat der Landtag 13 ständige Ausschüsse. Eine besondere Aufgabe hat der Petitionsausschuss. Bei ihm geht es nicht um Anträge oder Gesetze, sondern um Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern.

Außerdem kann das Parlament noch Untersuchungsausschüsse einsetzen, die – ähnlich wie ein Gericht – bestimmte schwerwiegende öffentliche Vorfälle genau untersuchen.

Die Fraktionen sind in den Ausschüssen entsprechend ihrer Fraktionsstärke vertreten. Damit bleiben auch dort die Mehrheitsverhältnisse gewahrt. Jeder SPD-Abgeordnete sitzt in mindestens einem Ausschuss. Eine wichtige Rolle kommt den fachpolitischen Sprecherinnen und Sprechern zu. Sie vertreten die Positionen der Fraktion nach außen und sind damit wichtige Ansprechpartner für die Presse und für die Öffentlichkeit insgesamt.

Am Ende der Beratung in den Ausschüssen steht die Beschlussempfehlung. Das heißt, es wird über den Antrag abgestimmt. Das Ergebnis ist zwar noch nicht bindend, aber doch eine wichtige Vorgabe für den endgültigen Beschluss im Plenum.


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